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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 21 R 179/20   

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https://dejure.org/2021,44481
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 21 R 179/20 (https://dejure.org/2021,44481)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.04.2021 - L 21 R 179/20 (https://dejure.org/2021,44481)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. April 2021 - L 21 R 179/20 (https://dejure.org/2021,44481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die Prüfung des Erwerbsvermögens Auswirkungen einer Verletzung der Mitwirkungspflichten auf die Amtsermittlungspflichten des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Dortmund, 31.07.2015 - S 34 R 1369/14

    Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 21 R 179/20
    Hiergegen erhob der Kläger am 20.8.2014 die Klage vor dem Sozialgericht Dortmund (S 34 R 1369/14).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 14/11 R

    Krankenversicherung - Gewährung eines Apothekenrabatts für Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 21 R 179/20
    Der Grundsatz, dass das Gericht nicht von sich aus in jede nur mögliche Richtung Beweis erheben muss, gilt bei mangelnder Mitwirkung der Beteiligten in besonderem Maße (BSG 6.3.2012, B 1 KR 14/11 R; Schmidt in Meyer-Ladewig, SGG 13. Aufl. 2020, § 103 Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 13 SB 236/19

    ) von 50 - Feststellungsverfahren - Verschlimmerungsantrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 21 R 179/20
    Die Mitwirkung an einer Begutachtung aufgrund ambulanter Untersuchung gehört zu den prozessualen Mitwirkungspflichten im Sozialgerichtsprozess (LSG NRW, Urteil vom 20.11.2020, L 13 SB 236/19; Schmidt, a.a.O., Rn. 14a).
  • LSG Hamburg, 25.04.2023 - L 3 SB 6/22

    Grenzen der Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts

    Die Amtsermittlungspflicht hat ihre Grenzen dort, wo eine beteiligte Person ihrer Pflicht bzw. Obliegenheit zur Angabe der Tatsachen oder Beweismittel, die den geltend gemachten Anspruch begründen sollen (insbesondere die Angabe der behandelnden Ärzte, vgl. BT-Drucks. 16/7716, S. 20), nicht nachkommt, obwohl sie vom Gericht hierzu aufgefordert wird (vgl. u.a. LSG Hamburg, Urt. v. 14.9.2022 - L 2 U 1/21, juris; LSG Hamburg, Urt. v. 30.3.2022 - L 2 U 9/20, juris; i.d.S. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.4.2021 - L 21 R 179/20, juris).
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